Gesetze / Immobilienwertermittlungsverordnung
ImmoWertV§ 32 Bewirtschaftungskosten
Stand: 01.01.2022
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/32#abs-1 (1) Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung entstehenden regelmäßigen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/32#abs-2 (2) Verwaltungskosten umfassen insbesondere die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht und die Kosten der Geschäftsführung sowie den Gegenwert der von Eigentümerseite persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/32#abs-3 (3) Instandhaltungskosten umfassen die Kosten, die im langjährigen Mittel infolge Abnutzung oder Alterung zur Erhaltung des der Wertermittlung zugrunde gelegten Ertragsniveaus der baulichen Anlagen während ihrer Restnutzungsdauer marktüblich aufgewendet werden müssten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ImmoWertV%202022/32#abs-4 (4) Das Mietausfallwagnis umfasst